Silvester
Jedes Jahr an Silvester rücken Feuerwehren deutschlandweit besonderes häufig aus, um Hilfe zu leisten. Ursachen für diese Einsätze sind Verletzungen oder Brände, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Silvester mit der beliebten „Böllerei“ kann aber auch ein sicheres Vergnügen sein, wenn einige Tipps berücksichtigt werden.
Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern
- Nutzen Sie nur geprüftes Feuerwerk mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Nicht geprüftes und somit illegales Feuerwerk ist lebensgefährlich!
- Lesen Sie sich die Gebrauchsanweisungen von Feuerwerkskörpern am Silvester-Nachmittag in Ruhe und mit klarem Bewusstsein durch!
- Bewahren Sie Strichhölzer oder Feuerzeuge von Feuerwerkskörpern getrennt auf.
- Stecken Sie keine Feuerwerkskörper in Jacken- oder Hosentaschen
- Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen
- Verteilen Sie Ihren Vorrat an Feuerwerk auf mehrere Behältnisse (Tüten, Kartons etc.).
- Fassen Sie angezündete, aber nicht explodierte Feuerwerkskörper nie an, sondern lassen Sie sie unbedingt liegen! Nicht explodiertes Feuerwerk ist unberechenbar und kann auch später noch explodieren.
- Lassen Sie Feuerwerksraketen nur von geeigneten Freiflächen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten. Zünden Sie sie nicht schräg oder von Balkonen aus. Für einen sicheren Start eignen sich leere Flaschen in einer Getränkekiste.
- Abschussrampen für Feuerwerksraketen sind so zu wählen, dass deren Flugbahn frei ist und die Raketen nicht auf Hindernisse treffen.
- Richten Sie Feuerwerkskörper (egal, welcher Größe) niemals gegen Menschen und Tiere!
- Zünden Sie „Kanonenschläge“ oder andere laute Knallkörper so, dass Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden. Es besteht die Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!
Achten Sie auf Altersbeschränkungen
- Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Kategorie F1 oder Kleinstfeuerwerk)
- Kinder ab dem 12. Lebensjahr und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 kaufen und unter Aufsicht abbrennen – z. B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk
- Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Kategorie F2 oder Kleinfeuerwerk)
- Feuerwerk der Kategorie 2 darf ausschließlich von Erwachsenen gekauft und verwendet werden. Das Abbrennen ist in der Regel nur an Silvester erlaubt. Es darf nur im Freien gezündet werden, niemals in Räumen!
Sichern Sie Wohnung und Balkon/Terrassen!
In der Silvesternacht kann es durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn passieren, dass Silvesterraketen in Richtungen fliegen, in die sie nicht fliegen sollen. Daher hier drei Tipps:
- Halten Sie Fenster, Balkontüren und Türen in der Silvesternacht geschlossen
- Entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände von Ihrem Balkon
- Für Entstehungsbrände empfiehlt es sich, eine Blumenspritze und/oder einen gefüllten Wassereimer bereitzuhalten.
Wenn es doch zum Brand kommt
Gelingt es Ihnen nicht, einen Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch zu löschen, dann …
- …verlassen Sie den Raum,
- …schließen Sie die Türen,
- …alarmieren Sie die Feuerwehr und
- …erwarten Sie die Feuerwehr und weisen Sie diese ein.
HINWEIS: Bei Brandverletzungen kühlen Sie diese sofort maximal 5 Minuten lang mit handwarmem Wasser.
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