Insekten (Wespen, Bienen etc.)
Die Nester von Wespen, Bienen und ähnlichen Insekten (sogenannte Hymenopteren) stellen grundsätzlich keine akute Gefahr dar. Alle Hymenopteren können stechen. Dies ist schmerzhaft, aber in der Regel nicht sehr gefährlich oder sogar tödlich. Etwa 3,5 % der Bevölkerung (Quelle: Insektengiftallergie – Wikipedia) haben eine Insektengiftallergie. Für sie können Stiche schwerwiegendere Folgen haben (z. B. Schock, Atemnot etc.).
Hymenopteren regeln als natürliche Fressfeinde von Ernte- und Forstschädlingen deren Bestand herunter und minimieren dadurch auch Ernteschäden. Sie bestäuben zahlreiche Wild- und Kulturpflanzen. Wespen unterstehen dem allgemeinen Naturschutz, eine Vielzahl von Arten sogar einem besonderen Naturschutz. Ohne einen wichtigen Grund dürfen deren Nester nicht entfernt werden. Für die Umsiedelung oder gar Beseitigung eines Hornissen- oder Hummelnestes ist ein Antrag auf Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten erforderlich.
Weitergehende Informationen erhalten Sie gegebenenfalls über eine Ihrer örtlichen Imkerinnen oder einen Ihrer örtlichen Imker, den NABU Baden-Württemberg oder dem BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz).
Die Feuerwehr nimmt die Entfernung von Wespennestern u. ä. nur dann vor, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Eine solche Gefahr ist gegeben, wenn BewohnerInnen und/oder NutzerInnen einer Einrichtung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und sich dadurch vor dem Insektenbefall nicht ausreichend schützen können. Dies kann z. B. in Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen der Fall sein.
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