Himmelslaternen

Himmelslaternen sehen bei Nacht wunderschön aus, wenn sie so leuchtend in den Himmel steigen. Aber in der Vergangenheit kam es immer wieder zu verheerenden Bränden. In Baden-Württemberg gilt daher ein generelles Aufstiegsverbot für Himmelslaternen.

Himmelslaternen sind Ballons mit einem eingebauten Brennkörper. Wird der Brennkörper entzündet, erwärmt sich die Luft im Ballon und der Ballon steigt auf. Mit dem Aufsteigen entzieht sich der Ballon der Kontrolle des Anwenders. Er ist nicht (mehr) steuerbar. Sowohl beim Start als auch bei der Landung besteht eine erhebliche Brandgefahr, die Menschen, Wälder, Wiesen, Gärten, Häuser und Sachgüter gefährden können.

Generell haftet der Anwender einer Himmelslaterne für entstehende Schäden.

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