Notruf FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Notruf
Wen erreiche ich unter der Notrufnummer 112?
Die Notrufnummer 112 läuft im Landkreis Karlsruhe bei der Integrierten Leitstelle in Karlsruhe ein. Hier nehmen Einsatzkräfte Ihren Notruf entgegen, die speziell für die Notrufannahme qualifiziert sind.
In welchen Fällen kann ich die Notrufnummer 112 anrufen?
Die Notrufnummer 112 ist nur für die Meldung akuter Notfallsituationen, wie z.B. Brände, Unfälle und akute medizinische Notfälle. Akuter medizinischer Notfall heißt, der Rettungsdienst muss bei einem Patienten lebensrettende Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden durchführen. Gegebenenfalls muss der Patient/die Patientin transportfähig gemacht werden, bevor er/sie dann normalerweise in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus transportiert wird.
Ohne sofortige Hilfeleistung sind bei einem akuten medizinischen Notfall erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod eines Patienten zu befürchten.
Wann kommt der Notarzt bzw. kann ich diesen anfordern?
Ein Notarzt wird nach Abwägung der Notwendigkeit vom Leitstellenmitarbeiter in bestimmten Fällen alarmiert. Die Aufgabe des Notarztes ist es, nur absolut akute lebensbedrohliche Situationen, wie z.B. eine plötzliche Bewusstlosigkeit, eine schwere Blutung oder eine schwere Verletzung, abzuwenden. Im Einsatzfall kommt er zusammen mit einem Rettungsassistenten in einem speziell ausgestatteten Notarzteinsatzfahrzeug (fahrende Intensivstation) so schnell wie möglich mit Blaulicht und Martinshorn direkt zur Einsatzstelle.
Wie kann ich einen Bereitschaftsarzt erreichen?
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (kurz: KV), umgangssprachlich der „Bereitschaftsarzt“, erreichen Sie unter der Rufnummer 116117. Der Bereitschaftsarzt ist nicht zu verwechseln mit dem Notarzt des Rettungsdienstes. Es bestehen große Unterschiede bei Eintreffzeit, Zuständigkeit, Ausstattung und notfallmedizinischer Ausbildung.
Weitere Nummern zu ärztlichen und anderen Notfallnummern finden sie hier.
Muss die Feuerwehr immer mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatz fahren - auch nachts?
Die Feuerwehr hat Hilfe zu leisten, wenn lebensbedrohliche Gefahren für Menschen und Tiere bestehen. Darüber hinaus muss die Feuerwehr bei Schadenfeuern und öffentlichen Notständen helfen, um Einzelne oder das Gemeinwesen vor dieser Gefahr zu schützen (§ 2 Feuerwehrgesetz Ba.-Wü.).
Um diese Gefahren abzuwehren, muss es schnell gehen. Dafür werden Einsatzfahrzeugen Sonderrechte eingeräumt. Gesetzlich ist dies im § 35 Straßenverkehrsordnung – Sonderrechte und im § 38 Straßenverkehrsordnung – Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht geregelt.
Damit ist klar: Im Einsatzfall ist die Feuerwehr gesetzlich verpflichtet, Blaulicht und Martinshorn gleichzeitig einzusetzen, um Sonder- und Wegerechte in Anspruch zu nehmen.
Wenn der Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs bei einer Einsatzfahrt mit Blaulicht kein Martinshorn verwendet, handelt er fahrlässig. Im Falle eines Unfalls kann er auch unverschuldet in Haftung genommen werden.
NEU:
Trotz dieser rechtlichen Rahmenbedingungen versuchen Feuerwehren gerade auf akustischen Sondersignale soweit wie möglich zu verzichten – besonders in den Abend- und Nachtstunden.
Wir versuchen, Sie als AnwohnerInnen so wenig wie möglich zu belasten.
Dennoch verbleibt eine, wenn auch kurzfristige Beeinträchtigung Ihrer Wohn- und Lebensqualität durch Einsatzfahrzeuge auf einer Alarmfahrt.
Berücksichtigen Sie jedoch bitte, dass vor allem die Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehr nur tätig werden, um Leben, Gesundheit oder Eigentum anderer Menschen in unserer Stadt zu schützen.
Das Martinshorn signalisiert, dass mutige Menschen sich auf den Weg gemacht haben, den Bürgerinnen und Bürgern Ihrer Stadt zur Hilfe zu kommen.
Sollten Sie also einmal durch eine unserer Einsatzfahrten nachts geweckt werden, denken Sie bitte daran, dass hier Menschen, Tiere oder Güter in Gefahr sind.
Auch Sie könnten einmal in eine solche Gefahr geraten und auf die Hilfe der Feuerwehr angewiesen sein. Dann soll und wird es auch schnell gehen.
Im Notfall sind wir auch für Sie da – mit Blaulicht und Martinshorn.
Wie bildet man auf mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse?
Im Falle eines Staus besteht für Sie als Verkehrsteilnehmer die Verpflichtung, eine Rettungsgasse zu bilden.
Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden.
Der Standstreifen muss frei bleiben.
Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, dann weichen Sie so weit wie möglich nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, ordnen Sie sich weit nach rechts.
Nähern Sie sich dem Stauende, schalten Sie das Warnblinklicht ein, um andere vor der Gefahr zu warnen.
Muss ich als Anrufer die Kosten für den Einsatz tragen?
Nein. Nur bei einer vorsätzlich grundlosen bzw. böswilligen Alarmierung werden die Kosten des Einsatzes gegen den Alarmierenden geltend gemacht und eine Strafanzeige erstattet.
Was muss ich beim Betrieb von Heizkaminen oder Holzöfen (sog. Bolleröfen) beachten?
Beaufsichtigen Sie den Kamin/Ofen ausreichend (keine langen Zeiträume ohne Beobachtung). Sorgen Sie auf genügend Abstand zu brennbaren Stoffen. Verwenden Sie zum Anzünden keine brennbaren Flüssigkeiten und sorgen Sie für eine ausreichende Frischluftzufuhr.
Beim Betrieb von Feuerstätten empfiehlt sich der Einbau eines Kohlenmonoxidmelders (CO-Warner).
Was muss beim Umgang mit elektrischen Geräten besonders zu beachten?
Schadhafte und defekte elektrische Geräte und Anlagen sind die Brandursache Nummer 1 in Deutschland. Um zu verhindern, dass es deswegen bei Ihnen zu einem Schadenfeuer kommt, haben wir folgende Tipps für Sie:
- Achten Sie beim Kauf neuer elektrischer Geräte auf das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) und VDE-Zeichen (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.)
- Prüfen Sie elektrische Geräte in regelmäßigen Abständen. Schauen Sie insbesondere auf schadhafte Kabel und Stecker. Lassen Sie defekte Geräte von einem Fachhändler reparieren.
- Vermeiden Sie soweit möglich behelfsmäßige Steckdosen (Mehrfachstecker). An jede Steckdose sollte nur ein Gerät angeschlossen werden, d. h. über eine Steckdose und einen angeschlossenen Mehrfachstecker sollten nicht mehrere Geräte gleichzeitig betrieben werden. Besonders bei älteren Stromkabeln und Geräten mit hohen Leistungen kann durch Erwärmung der Leitung deren Isolierung schmelzen und schnell ein Brand entstehen.
- Stellen Sie Geräte, die heiß werden (z. B. Kochgeräte, Bügeleisen oder Tauchsieder), immer auf einer feuerfesten Unterlage ab und behalten Sie diese Geräte im Blick, solange sie in Betrieb sind.
- Beachten Sie bei der Benutzung von Heizstrahlern oder Heizlüftern, dass sich keine brennbaren Gegenstände in deren Nähe befinden, die sich durch den Betrieb erhitzen und damit entzünden können. Dasselbe gilt für Lampen. Auch diese können durch ihren Betrieb so viel Wärme erzeugen, dass sich in der Nähe liegende brennbare Gegenstände entzünden.
- Fernsehgeräte erzeugen ebenfalls viel Wärme. Stellen Sie diese daher möglichst frei auf, dass eine Luftzirkulation um das Gerät herum möglich ist. Ziehen Sie bei Gewittern oder längerer Abwesenheit Antennen- und Netzstecker heraus oder schalten Sie zumindest Stand-by Schaltung ab.
- Das Arbeiten an Sicherungen ist besonders gefährlich. Tun Sie hier nichts, wenn Sie keine elektrotechnische Fachausbildung haben. Auf keinen Fall dürfen Sicherungen überbrückt oder nicht fachmännisch repariert werden. Hier kommt nur der komplette Austausch in Betracht. Diese Arbeiten dürfen nur Elektrofachunternehmen durchführen.
Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen und Ladezonen zum Be- und Entladen
Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen dienen dazu, den Einsatzkräften der Feuerwehr im Brandfall eine wirksame Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie ein schnelles Eingreifen bei anderen Gefahrenlagen zu ermöglichen. In diesen Bereichen ein gilt absolutes Haltverbot.
Die Nutzung von Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen zum Be- und Entladen ist ebenso nicht erlaubt.