Rauchmelder

In Deutschland verlieren ein bis zwei Menschen täglich ihr Leben durch ein Feuer. Das geschieht meistens in den eigenen vier Wänden. In den meisten Fällen sterben die Betroffenen an einer Rauchvergiftung, denn bereits das Einatmen einer Lungenfüllung Brandrauch kann tödlich sein. Die Lungenfüllung variiert je nach Alter der Person. Sie ist bei einem gesunden Erwachsenen jungen und mittleren Alters in der Regel größer als bei Kindern und alten Menschen. Für die beiden letzten Gruppen kann Brandrauch daher gefährlicher sein. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Denn Rauch ist schneller als Feuer – und lautlos.

Rauchwarnmelder als Lebensretter

Der sehr laute Alarmton eines Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen die Chance, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Wie funktionieren Rauchwarnmelder?

Rauchwarnmelder arbeiten in der Regel nach gleichen oder ähnlichen Methoden, unabhängig davon, wer der Gerätehersteller ist. Die Rauchwarnmelder besitzen eine Messkammer, in der in bestimmten Intervallen kurzzeitig eine Lichtquelle eingeschaltet wird. Geraten Rauchpartikel in diese Messkammer, aktiviert das dabei entstehende Streulicht eine Fotozelle. Diese Fotozelle löst den Alarm aus und warnt durch einen lauten Signalton.

Ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen/Häusern vorgeschrieben?

In Baden-Württemberg müssen alle Wohnungen seit dem 11. Juli.2013 (Neu- und Umbauten, seit dem 01. Januar 2015 für Bestandswohnungen) mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Rechtsgrundlage dafür ist § 15 Abs. 7 LBO Ba.-Wü. mit Landesrecht BW § 15 LBO | Landesnorm Baden-Württemberg | – Brandschutz | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 | gültig ab: 01.08.2019 (landesrecht-bw.de)

Wie viele Rauchwarnmelder müssen in jeder Wohnung angebracht werden? Und wo ist es sinnvoll?

Rauchwarnmelder müssen in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und den Fluren vorhanden sein.
Feuerwehren empfehlen, auch die anderen Wohnräume zu überwachen. In Räumen wie dem Bad oder der Küche sind andere geeignete Melder notwendig, da Wasserdampf und Küchendunst bei handelsüblichen „Standardrauchwarnmeldern“ häufig zu Fehlalarmen führen.

Eine sinnvolle Ergänzung sind Kohlenmonoxidmelder (CO-Melder) in Räumen mit Gasetagenheizung oder Holzöfen. Der Einbau von CO-Meldern ist nicht gesetzlich geregelt. Ausführliche Informationen zu CO-Meldern finden Sie auf der Website der Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen.

Wer ist für den Einbau und den Betrieb der Rauchwarnmelder zuständig, wer wechselt die Batterie?

Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer verantwortlich.
Für den Betrieb des Rauchwarnmelders und den Wechsel der Batterien ist der Mieter/Wohnungsnutzer verantwortlich, außer mit dem Haus- oder Wohnungseigentümer wurden andere Vereinbarungen getroffen.

Gibt es Rauchwarnmelder für Gehörlose? Wo kann man Informationen über Rauchwarnmelder für Gehörlose bekommen?

Es gibt Rauchwarnmelder, die mit Geräten für Hörbehinderte (Lichtblitze, Rüttelkissen) kombinierbar sind. Informationen können sie unter www.gehoerlosen-bund.de finden.

Tipps zum Kauf von Rauchwarnmeldern

  • Der Rauchwarnmelder sollte durch Anschrauben zu befestigen sein.
  • Die mitgelieferte Batterie sollte eine Gebrauchsdauer von 10 Jahren oder mehr aufweisen. Hinweis dazu auf der Verpackung.
  • Ein Warnsignal muss mindestens 30 Tage vor einem nötigen Batteriewechsel bzw. Austausch des Rauchwarnmelders auf diesen Umstand hinweisen.
  • Empfehlenswert sind Rauchwarnmelder mit Funkausstattung, ggf. auch als Nachrüstsatz, damit auch Alarme in einem Haus oder einer Wohnung drahtlos an alle Melder oder eine Melderzentrale weiter gemeldet werden.
  • Der Rauchwarnmelder muss über einen Testknopf zur Funktionsüberprüfung verfügen.

Weitere Informationen www.rauchmelder-lebensretter.de

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