Freitag, der 13. ist Rauchmeldertag

13. Okt, 2017

Bei einem Brand ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden das eigene Leben und das der Familie? Rauchmelder! Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg erinnert aus Anlass des Rauchmeldertags am Freitag, den 13. Oktober an die lebensrettenden Helfer.

Noch immer sterben in Deutschland jährlich rund 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon werden nicht Opfer der Flammen, sie ersticken schon vorher an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten sie warnen können. Die Landesbauordnung fordert Rauchmelder für Räume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und innerhalb der Wohneinheit in den Rettungswegen zu diesen Räumen. Als Mindestanforderung müssen Rauchwarnmelder der technischen Regel DIN EN14604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung haben. Rauchmelder gibt es sowohl in Ausführungen, bei denen die Batterie nach ungefähr einem Jahr zu tauschen ist, als auch solche mit Langzeitbatterien, die bis zu zehn Jahre Energie liefern. Danach sind diese Melder jedoch insgesamt auszutauschen, weil die Batterie nicht entnehmbar ist. Auf eine leere Batterie wird rechtzeitig mit einem akustischen Signal, das sich eindeutig und unverwechselbar vom Alarm unterscheidet, aufmerksam gemacht.

Einen Brand verhindern können Rauchmelder zwar auch nicht, doch sie sorgen dafür, dass sich Menschen rechtzeitig in Sicherheit bringen können. “Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.”, sagt Dr. Frank Knödler, Präsident des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg. Zudem könnten Brände in der Entstehungsphase schneller eingedämmt und gelöscht werden.

– Der gesetzliche Mindestschutz ist jeweils ein Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Flurbereichen. Besser ist es jedoch, in allen Räumen Rauchmelder zu installieren – außer im Badezimmer und in der Küche.
РRauchmelder k̦nnen auch per Funk miteinander verbunden werden; bei Gefahr alarmieren dann alle Melder gleichzeitig.
РRauchmelder an der Decke anbringen und m̦glichst in Raummitte.
– Von Wänden oder Einbaumöbeln Mindestabstand von 0,5 Meter beachten.
– In Wohnungen oder Einfamilienhäusern mit mehreren Stockwerken sollten Rauchmelder auf allen Etagen montiert werden.

Bericht: Pressemitteilung des Landesfeuerwehrverbandes vom 11. Oktober 2017

Einsatzberichte dieses Jahr veröffentlicht

127

Brandeinsätze 60
   davon Brandmeldeanlagen 27
      BMA Fehlalarme 26
Hilfeleistungen 65
   davon First Responder 0
Umwelteinsätze 0
Fehlalarme (ohne BMA) 2

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